Weitere Verbesserung des Förderbedingungen im FZULG 2026

Seit 01.01.2026 gelten für die FZULG-Förderung verbesserte Konditionen. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern - der ansetzbare Kostensatz  steigt auf 100 €/h
  • Für 2026 startende Projekte kann erstmals ein pauschaler Gemeinkostensatz von 20 % der anrechenbaren Kosten abgerechnet werden

Die zulagenfähigen Kostengrenzen (max. 12 Mio. €/Jahr) und Förderquoten (25% bzw. 35%) bleiben bestehen.

Sie haben Fragen oder benötigen nähere Informationen? Sprechen Sie uns gerne an. Mit der Erfahrung aus einer Vielzahl seit 2020 erfolgreich beantragter und begleiteter FZULG-Vorhaben zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten, aber auch Fallstricke der Forschungszulage.     

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