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Verbesserte Förderbedingungen in der steuerlichen Forschungsförderung (FZULG)
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes verbessern sich rückwirkend zum 01. Januar 2024 die Förderkonditionen der steuerlichen Forschungszulage (FZULG). Neben höheren Bemessungsgrenzen werden insbesondere die Förderquoten für KMU attraktiver.
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De-Minimis-Förderungen nun bis 300.000 € möglich
Anfang 2024 wurde Höchstgrenze für De-Minimis-Förderungen von bisher 200.000 € auf nun 300.000 € über 3 Jahre angehoben.
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Neue Kalkulationsvorgaben der AGVO gefährden Innovationsprojekte
Mit der novellierten Ausgabengrundverordnung der EU (AGVO) ändern sich die Kalkulationsansätze in der Projektförderung deutlich.
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Kehrtwende in der Innovationspolitik?
Das zuletzt verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht auch eine deutliche Stärkung der Innovationsförderung über die steuerliche Forschungszulage (FZULG) ab 2024 vor. In erster Linie betrifft dies die Erhöhung
- jährlich ansetzbarer Kosten:
4 Mio. € - 12 Mio. € - Fördersätze für KMU:
25 % - 35 %
Wieder zwei Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten möglich
Gute Neuigkeiten für den Mittelstand: Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM können ab sofort wieder pro Unternehmen bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten bewilligt werden.
Damit verliert die im August 2022 eingeführte Maßnahme, wonach Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten können, ihre Wirkung.
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